Privatpraxis für Physiotherapie, Hausbesuche & Praxisvertretung
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Behandlungen im Rahmen der Privatpraxis für Physiotherapie, für erbrachte Hausbesuche sowie für Verträge über die Durchführung von Praxisvertretungen durch Katharina Heinlein, Privatpraxis für Physiotherapie.
- Vertragspartner bei Behandlungen und Hausbesuchen ist der jeweilige Patient bzw. Auftraggeber. Bei Praxisvertretungen ist Vertragspartner der Praxisinhaber bzw. die juristische Person, die die Vertretung beauftragt.
- Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden oder Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsumfang und Behandlungsgrundsätze
- Die Physiotherapiepraxis wird als reine Privatpraxis geführt. Die Dienstleistungen richten sich an Privatpatienten und Selbstzahler.
- Die Behandlungsleistungen werden auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der anerkannten physiotherapeutischen Standards erbracht. Ein bestimmter Heilungserfolg wird rechtlich nicht geschuldet. Geschuldet ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung.
- Der Patient ist verpflichtet, den Behandler vor Beginn der Behandlung vollständig über bestehende Erkrankungen, Vorerkrankungen, Schwangerschaften, Allergien oder sonstige gesundheitliche Einschränkungen sowie über ärztliche Verordnungen zu informieren.
§ 3 Terminvereinbarung, Absagen und Ausfallhonorar
- Termine werden nach vorheriger Vereinbarung (telefonisch, per E-Mail, über ein Online-Buchungssystem oder persönlich) verbindlich vergeben.
- Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei abgesagt werden. Fällt das Ende der Absagefrist auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, gilt eine Benachrichtigung per E-Mail oder über den Anrufbeantworter als fristgerecht.
- Wird ein Termin nicht rechtzeitig abgesagt oder ohne Mitteilung nicht wahrgenommen, kann ein Ausfallhonorar in Höhe der vereinbarten Vergütung gemäß § 615 BGB berechnet werden, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.
§ 4 Besondere Bestimmungen für Hausbesuche
- Hausbesuche erfolgen ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung und innerhalb des definierten Einzugsgebiets.
- Der Patient stellt sicher, dass zum vereinbarten Termin ein sicherer Zugang zum Behandlungsort sowie geeignete Behandlungsmöglichkeiten (z. B. ausreichend Platz für Behandlungsliege und erforderliches Equipment) vorhanden sind.
- Für Hausbesuche werden die vereinbarte Hausbesuchspauschale und das Wegegeld berechnet. Verzögert sich der Behandlungsbeginn durch Umstände aus dem Verantwortungsbereich des Patienten (z. B. verspätetes Öffnen der Tür), kann sich die tatsächliche Behandlungszeit entsprechend verkürzen, sofern dies zur Einhaltung nachfolgender Termine erforderlich ist.
§ 5 Besondere Bestimmungen für Praxisvertretungen
- Der Auftragnehmer bietet freiberufliche Praxisvertretungen für physiotherapeutische Praxen und Einrichtungen an.
- Umfang, Zeitraum, Vergütung, Hausbesuchspauschalen und Wegegelder werden in einem gesonderten Vertretungsvertrag schriftlich vereinbart.
- Der Auftraggeber (Praxisinhaber bzw. die beauftragende Einrichtung) stellt sicher, dass sämtliche erforderlichen Praxisgeräte, Materialien und Räumlichkeiten betriebsbereit und in ordnungsgemäßem Zustand zur Verfügung stehen sowie die geltenden berufsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden.
- Kündigungsfristen und Stornierungsbedingungen für Vertretungseinsätze richten sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Vertretungsvertrages.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach der jeweils aktuellen Gebührenübersicht der Praxis bzw. nach der individuell getroffenen Vereinbarung (z. B. Honorarvereinbarung für Privatpatienten oder Honorarvertrag für Praxisvertretungen).
- Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Behandlungsserie oder bei Praxisvertretungen nach Ende des vereinbarten Vertretungszeitraums. Bei längerfristigen Einsätzen kann die Abrechnung monatlich erfolgen.
- Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Die Erstattung durch private Krankenversicherungen, Beihilfestellen oder sonstige Kostenträger kann von den Honorarsätzen der Praxis abweichen. Die Zahlungsverpflichtung des Patienten gegenüber der Praxis bleibt hiervon unberührt.
§ 7 Haftung
- Der Behandler haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
- Für sonstige Schäden haftet der Behandler bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht.
- Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von eingebrachten Wertgegenständen oder Garderobe wird keine Haftung übernommen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Behandlers vorliegt.
§ 8 Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten sowie besonderer Kategorien personenbezogener Daten (insbesondere Gesundheitsdaten) erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
- Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der gesonderten Datenschutzerklärung auf der Website zu entnehmen.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Behandlers.
